Kartenvorverkauf startet Freitag • Vorteilspaket für Liga- und Pokalspiele
Für die Heimspiele gegen den FSV Budissa Bautzen (13.03.), BFC Dynamo (27.03.) und FC Energie Cottbus (01.04.) bietet Nulldrei ab dem Freitag, den 06. Februar, allen Besuchern ein Vorteilspack an, mit welchem ordentlich gespart werden kann. Bereits ab 28,- EUR (Stehplatzbereich / ausschließlich im Fanshop ohne Vorverkaufsgebühr) gibt es das sogenannte "nullDreierpack" inkl. Fanshop Gutschein zu erwerben. Gültig ist es neben den zwei Regionalligaspielen auch für das Pokal-Halbfinale unserer Equipe gegen den Drittligisten. Als Bonus besteht die Möglichkeit mit einem beigelegten Gutschein eines von vielen verschiedenen ausgewählten Polo- und T-Shirts für einen absoluten Vorteilspreis von 5,- EUR zu kaufen.Nachwuchs-Förderverein mit neuem Schwung
Im Zuge der erfolgreichen Nachwuchsarbeit und der laufenden Beantragung zum DFB Nachwuchsleistungszentrums, hat sich der SV Babelsberg 03 entschlossen, mit dem Babelsberg 03 Nachwuchsförderverein neu durchzustarten. Das ausschließliche Ziel der zukünftigen Vereinsarbeit ist die Beschaffung von Geldern, zur Unterstützung der erfolgreichen Nachwuchsarbeit des SV Babelsberg 03 inklusive des beantragten DFB-Leistungszentrums. Hans-Wilhelm Dünn, seit geraumer Zeit Mitglied unseres Vereins, hat sich bereit erklärt, den Förderverein bei seinem Neustart zu leiten und kompetent zu unterstützen.Stellungnahme zur Pressemitteilung Nr. 58 der Landeshauptstadt Potsdam / Spielbetrieb im KarLi
Sehr geehrte Frau Dr. Magdowski, Bezug nehmend auf Ihre Pressemitteilung von gestern Nachmittag antworten wir Ihnen im Sinne maximaler Transparenz gern, wie folgt: 1. Sie schreiben: “...ich erwarte, dass der Verein zumindest seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt und, wie im Erbbaupachtvertrag vereinbart, die Spiele des Frauenfußball-Bundesligisten Turbine Potsdam im Karl-Liebknecht-Stadion absichert.” Nach unserem Kenntnisstand gibt es keine gesonderte Verpflichtung speziell die Spiele von Turbine Potsdam abzusichern. Es gibt laut Erbbaupachtvertrag §6.1 allerdings eine Verpflichtung, die wir hier ausschnittsweise zitieren: [...]Pressemitteilung Nr. 58 der Landeshauptstadt Potsdam