Sehr geehrte Frau Dr. Magdowski,
Bezug nehmend auf Ihre Pressemitteilung von gestern Nachmittag antworten wir Ihnen im Sinne maximaler Transparenz gern wie folgt:
1. Sie schreiben: “…ich erwarte, dass der Verein zumindest seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt und, wie im Erbbaupachtvertrag vereinbart, die Spiele des Frauenfußball-Bundesligisten Turbine Potsdam im Karl-Liebknecht-Stadion absichert.”
Nach unserem Kenntnisstand gibt es keine gesonderte Verpflichtung speziell die Spiele von Turbine Potsdam abzusichern. Es gibt laut Erbbaupachtvertrag §6.1 allerdings eine Verpflichtung, die wir hier ausschnittsweise zitieren:
§ 6 Instandhaltungs- und Sanierungsverpflichtung
1. Der Erbbauberechtigte ist verpflichtet, die auf dem Erbbaugrundstück vorhandenen Gebäude einschließlich der installierten Flutlichtanlage während der Dauer des Erbbaurechtes instandzuhalten und notwendige Sanierungsmaßnahmen und Wartungsarbeiten nach den bauaufsichtsamtlichen und sonstigen behördlichen Vorschriften und Auflagen sowie den anerkannten Regeln der Baukunst sorgfältig und dauerhaft ausführen zu lassen.
Und es gibt die klare Regelung im Absatz 2 des § 6, die verkürzt aussagt: kein Geld von der Stadt, keine Instandhaltung, Wartung oder Sanierung:
2. Abweichend von Abs. 1 vereinbaren die Vertragsparteien folgendes: Wird der seitens der Stadt Potsdam in Aussicht gestellte Zuschuss gar nicht oder nur teilweise gezahlt, so verringert sich im gleichen Umfang die im Abs. 1 aufgeführte Verpflichtung zur Instandhaltung und zur Durchführung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen und Wartungsarbeiten für die auf dem Erbbaugrundstück vorhandenen Gebäude einschließlich der installierten Flutlichtanlage.
Soviel zu unseren Verpflichtungen, die Sie anmahnen.
2. Sie behaupten zum wiederholten Male sogenannte „Unregelmäßigkeiten“.
„Aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung von Zuschüssen ist im Vorjahr die Zahlungsmodalität für investive Maßnahmen geändert worden.“
Weder hier, noch zuvor werden diese behaupteten “Unregelmäßigkeiten” in irgendeiner Form dargelegt oder gar bewiesen. Wir weisen daher erneut diese Vorwürfe entscheiden zurück. Sollten sich die “Unregelmäßigkeiten” allerdings aus Ihrer falsch umgesetzten Zuschussbeantragung, Bewilligung und Prüfung ergeben (siehe Punkt 3.), wäre es mehr als unredlich uns die aus den Fehlern Ihres Fachbereichs resultierenden “Unregelmäßigkeiten” zuzuordnen.
3. Sie führen wie folgt aus:
„Für das Jahre 2015 gilt folgendes Prozedere, das sich aus allgemeinen gesetzlichen Vorgaben ergibt: Bevor die Landeshauptstadt Potsdam dem Verein die vereinbarte Summe für den Betrieb des Stadions auszahlen kann, muss der Verein – so wie alle Fördermittelempfänger – einen Antrag unter anderem mit einem Kosten- und Finanzierungsplan einreichen.“
Wenn Sie den ersten Satzteil: „Für das Jahr 2015 gilt“ noch mit dem Wort „erstmalig“ ergänzt hätten, also „Für das Jahr 2015 gilt erstmalig folgendes Prozedere, das sich aus den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben ergibt..“, würde noch deutlicher, dass dies in der Vergangenheit offensichtlich nicht der Fall war. In der Tat wird, auch durch die konstruktive Unterstützung der KPMG, aktuell klar, dass das bisherige Prozedere Ihres Fachbereichs, die Beantragung, den Abruf, die Bewilligungen und die nachfolgende Prüfung betreffend, offensichtlich nicht im Einklang mit den Vorgaben des Haushaltsrechts erfolgte, obwohl dieses Prozedere in den letzten Jahren ohne jegliche Beanstandung vom Fachbereich 21 und dem Verein ausgeübt wurde. Da stellt sich doch gleich die Frage, wer für die Definition und entsprechende Umsetzung, sowie Kontrolle dieses Prozedere verantwortlich war: der Verein oder die Fachabteilung 21 der Stadt mit ihren Spezialisten, die genau dafür qualifiziert und bezahlt werden?
Selbst der für seine Gutmütigkeit und Zurückhaltung bekannte Trainer von Turbine Potsdam, Herr Bernd Schröder, fordert ja bereits öffentlich, dass auch bei der Stadt “Köpfe rollen müssten”.
4. Sie schreiben weiterhin:
„Mit äußerster Besorgnis sieht die Landeshauptstadt den Umgang mit den Stadion-Mitarbeitern. Der Verein hat die Verwaltung am gestrigen Mittwoch, dem Tag der Antragstellung, per E-Mail informiert, dass alle Mitarbeiter, die sich mit der Stadionbewirtschaftung befassen, am 31. Januar die Kündigung erhalten. „Weder wir noch diese drei Mitarbeiter sind für den späten Termin der Antragstellung verantwortlich“, so Magdowski. Die Landeshauptstadt sucht derzeit intensiv nach Wegen, kurzfristig die laufenden Kosten für den Stadionbetrieb sicherzustellen. „Bei den von mir geführten Gesprächen, insbesondere mit Prof. Dr. Götz Schulze, habe ich den Eindruck gewonnen, dass dieser Wunsch auch seitens des SVB besteht. Dafür wünsche ich mir aber eine konstruktive Zusammenarbeit seitens des Vereinsvorstandes“, sagte Magdowski.
Die Landeshauptstadt wird nun erneut das Gespräch mit dem Verein suchen, um über die künftige Betreiberstruktur für das Karl-Liebknecht-Stadion zu reden und Lösungen zu finden.“
Wenn Sie ernsthaft das Gespräch mit uns suchen wollen und durch konstruktive Zusammenarbeit eine Lösung finden wollen, werden wir uns einem solchen Ansinnen nicht verschließen. Hier unser ganz konkreter Vorschlag: Sie zahlen sofort die noch fehlenden Zuschüsse aus 2014 in Höhe von ca. 50.000 Euro und die ca. 100.000 Euro (ggf. unter Abzug eines vorläufigen Einbehalts von 10-15%) für das erste Quartal 2015 aus und wir werden umgehend dafür sorgen, dass alle Spiele im Karl-Liebknecht Stadion unter Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften stattfinden können. Auch Kündigungen würden dann umgehend zurück genommen werden.
Ansonsten bleibt noch anzufügen, dass Ihr Vorgehen auch weitere Vereinsstrukturen, wie Arbeits-, Ausbildungs- und Trainingsplätze gefährdet:
- 40 Arbeitsplätze von Angestellten, Trainern und Spielern
- mehr als 300 Jugendliche, die höchst erfolgreich Fußball spielen
- mehr als 10 Internatsplätze für unsere Jugendlichen
- unser bundesweit gelobtes und beachtetes Flüchtlingsprojekt, das nur von der Landeshauptstadt Potsdam totgeschwiegen wird, mit derzeit schon mehr als 35 Spielern.
Wenn Sie die dazugehörigen Familien und Fans addieren, verprellen Sie potentiell mehrere Tausend Einwohner (Wähler) Potsdams.
Mit besten Grüßen
Der Vorstand des SV Babelsberg 03 e.V.
Anhang
Die nachfolgende Frage an die Pressestelle der Landeshauptstadt Potsdam durch einen Stadtverordneten lässt deutlich werden, was gespielt wird:
„Warum verbreiten Sie eigentlich Mitteilungen der Beigeordneten, in denen die Öffentlichkeit falsch informiert wird? Ich habe ausgiebig in die Unterlagen zu den Fördermittelanträgen Einsicht genommen. Dort gibt es immer mal wieder offene Fragen, aber keine Hinweise auf von der Beigeordneten behauptete Unregelmäßigkeiten oder die Zweckentfremdung von Geldern. Ich hoffe doch nicht, dass mir Unterlagen vorenthalten wurden. Außerdem habe ich persönlich einen Antrag in den Unterlagen gesehen, mit dem bereits im Dezember 2014 der vorzeitige Maßnahmebeginn 2015 beantragt wurde. Frau Magdowski irrt oder lügt also, wenn sie sich damit herausredet, dass der Antrag gerade erst gestellt wurde. Im Übrigen erfolgte die Antragstellung in all den Jahren nicht anders als das in den letzten Monaten geschah. Woran liegt es eigentlich, dass nun plötzlich der Geldhahn zugedreht wurde?”