Aufgrund verschiedener Vorfälle bei den Ligaspielen des SV Babelsberg 03 gegen den FC Carl Zeiss Jena (12.09.14) und FSV Zwickau (29.11.14) verurteilte das Sportgericht des Nordostdeutsche Fußballverbands den SVB zu einer Gesamtgeldstrafe i.H. von 1.800 Euro zzgl. Verfahrenskosten.
Gegen das Urteil des nordostdeutschen Sportgerichts legte der SV Babelsberg 03 kurz darauf Berufung beim Verbandsgericht des NOFV ein.