Stellungnahme des SV Babelsberg 03 zum Urteil
 des FLB-Sportgerichts vom 12. Juli 2018


Am 12. Juli 2018 fällte das Sportgericht des Fußball-Landesverbands Brandenburg wegen der Vorkommnisse beim Landespokalfinale am 21. Mai 2018 in Potsdam ein Urteil gegen unseren Verein. Im Rahmen des Finals wurden von einigen wenigen Zuschauern Fackeln und Rauchbomben gezündet sowie nach Abpfiff des Spiels u.a. Bengalos und Böller auf das Spielfeld sowie in Richtung des Gästeblocks geworfen. Neben einer Geldstrafe wurde unser Verein zum Ausschluss vom Landespokal in der kommenden Saison 2018/19 verurteilt. Insbesondere den letztgenannten Aspekt des Urteils halten wir für überzogen und werden daher Berufung gegen das Urteil einlegen.

Es ist von uns unbestritten, dass es die im Urteil dargestellten Vorgänge gab und wir haben dies in jeder Hinsicht bedauert, uns entschuldigt und insbesondere folgende Konsequenzen gezogen:

  • Ermittlung von Tätern und Einleitung entsprechender Verfahren;
  • interne Aufarbeitung der Vorgänge mit sämtlichen Teilen der Fanszene;
  • andauernde Erarbeitung eines Fanszenen-internen Verhaltenskodex, der insbesondere innerhalb der Fanszene dafür sorgen soll, derartige Vorgänge zukünftig zu unterbinden.

Auch vor diesem Hintergrund sowie in Anbetracht der Auswirkungen des Urteils auf unseren Verein, unsere Mannschaft und die Fans können wir die Entscheidung des Sportgerichts nicht akzeptieren.

Wir hoffen, dass das Verhalten unseres Vereins vor und nach den klar zu verurteilenden Vorgängen angemessen berücksichtigt wird und dementsprechend in zweiter Instanz insbesondere die Strafzumessung revidiert und ein angemessenes Urteil getroffen wird.

Mit sportlichen Grüßen

gez. Vorstand
SV Babelsberg 03