In einem Offenen Brief wendet sich der Vorstand des SV Babelsberg 03 an den NOFV.
Sehr geehrter Herr Fuchs,
Bezug nehmend auf Ihre zweite Mahnung vom 24. Januar dieses Jahres und der uns gesetzten Zahlungsfrist bis 02.02.2018 erklären wir wie folgt:
- Wir können das gegen uns ergangene Urteil in der vorliegenden Form nicht akzeptieren. Auch nicht implizit durch Zahlung der Strafe.
- Die Gründe sind hinreichend im bisherigen Schriftverkehr benannt worden. Der Hauptgrund ist in der Urteilsbegründung enthalten und zwar hier: “Etwa ab der 15. Spielminute rief eine Person mit rotem Punkerhaarschnitt aus dem Babelsberger Fanblock in Richtung des Cottbusser Fanblockes: „Nazischweine raus“. Dass dies im Kontext der rassistischen und antisemitischen Vorgänge, die diesem Ruf vorausgingen, passierte, wurde vollständig ignoriert. Dass nachfolgend diese Begründung mal als nicht relevant, mal als Fehler, mal als Versehen oder als Erläuterung vom NOFV bzw. Herrn Oberholz bezeichnet wurde, macht diesen Fakt nicht ungeschehen. Ein Urteil, dass vom eigenen Richter im Nachgang in Teilen als fehlerhaft bezeichnet wird, spricht schon für sich. Hier würde man erwarten, dass ein solcher Fehler umgehend korrigiert wird, statt dies als fehlerhaft bezeichnete Urteil weiterhin durchsetzen zu wollen.
- Der DFB hat sich in einer, in dieser Form einzigartig klaren Art und Weise, in die Vorgänge und daraus resultierenden Handlungen des NOFV eingeschaltet. Zunächst auf Basis unseres offenen Briefes an Herrn Grindel und jüngst nach der irritierenden Rücknahme des zweiten Urteils gegen unseren Spielgegner Cottbus. Auch hier ist in jeder Beziehung Herr Oberholz involviert. Das Ergebnis dieser Einschaltung wollen wir gern abwarten, um zu sehen, inwieweit dies auch unser Urteil berührt.
- Schon die erneuten Ermittlungen von Herrn Oberholz haben dazu geführt, dass die rassistischen und antisemitischen Vorgänge beim Spiel Babelsberg gegen Energie Cottbus klar festgestellt wurden und dementsprechend zunächst zu einer Strafe führten. Warum diese nun vorhandene Kenntnis zwar zu einer weiteren Strafe gegen Cottbus, aber nicht zu einer Neubewertung unseres Urteil führten, ist bis heute weder begründet, noch sonst wie nachvollziehbar.
Ungeachtet dessen erklären wir nochmals, dass wir denjenigen Teil des Urteils und eine daraus resultierende Strafe akzeptieren, der sich auf die Verwendung von Pyro bezieht. Aber eben nur und ausdrücklich diesen Teil. Ebenfalls erwarten wir, dass die finanziellen Relationen stimmig sind. Cottbus wurde zunächst zu einer Strafe von einem Geisterspiel, nach eigener Bewertung durch Energie Cottbus selbst mit einem finanziellen Schaden von 100.000 Euro beziffert, sowie zu 16.000 Euro für Vorgänge aus insgesamt drei Spielen bestraft, also gesamt 116.000 Euro. Diese Strafe wurde in einem Revisionsverfahren, das uns ja bekannter Weise verwehrt wurde, auf einen zu zahlenden Betrag von 6.000 Euro (für Vorgänge aus DREI Spielen) reduziert, mithin um mehr als 90%. Cottbus zahlt also 6.000 Euro für Vorgänge aus drei Spielen und wir sollen 7.000 Euro zahlen und dazu soll noch ein Geisterspiel auf Bewährung Bestand haben. Diese offensichtliche Ungleichbehandlung ist nicht nachvollziehbar und inakzeptabel.
Um Ihnen hier entgegen zu kommen, sind wir gern bereit, mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch zu diskutieren, wie diese verfahrene Situation bereinigt werden kann. Wir dürfen in diesem Zusammenhang festhalten, dass es bis heute KEINE einzige Gelegenheit gab, dass wir hier persönlich vortragen konnten. Das Urteil selbst wurde ohne Anhörung und Anwesenheit von uns gefällt, auch bei den Beratungen zu einer Revisionszulassung wurde uns keine persönliche Anhörung ermöglicht. Auch dies spricht leider für sich.
gez. Vorstand
SV Babelsberg 03