Stellungnahme gegenüber dem Sportgericht des FLB nach dem Urteilsspruch zum Pokal-Achtelfinale gegen Luckenwalde


Das Sportgericht des Fußball-Landesverbandes Brandenburg verurteilt den SVB zu einer Geldstrafe i.H. von 1.000,- Euro. Grund sei die bislang ausstehende anteilige Überweisung der 5.752,35 Euro an den FSV 63 Luckenwalde aus dem Pokal-Achtelfinale im Oktober 2016.

Die bislang ausbleibende Überweisung hängt mit der noch fehlenden Rechtskräftigkeit der Geldzahlungen zusammen. Der SV Babelsberg 03 hat Berufung gegen das vom Sportgericht verhängte Urteil eingelegt. Durch die erhöhte Anzahl an Ordnern und Sicherheitsmitarbeitern im Gästebereich, welche aus Einschätzung des Gästeaufkommens des FSV 63 Luckenwalde hervor ging, sich jedoch als unrealistisch bewahrheitete, müsste der SV Babelsberg 03 nach der fehlerhaften Prognose für die Austragung des Spiels einen höheren Betrag überweisen, als nach Abzug aller Kosten übrig bliebe. Zukünftig würde durch den Urteilsspruch die Gefahr bestehen, die Anzahl der Sicherheitsmitarbeiter an der 15%-Regelung auszurichten, nicht an dem realen Anspruch.

Mit folgender Stellungnahme wandte sich Christian Lippold, stellvertretender Vorstandsvorsitzender und Sicherheitsbeauftragter des SV Babelsberg 03, daher an den FLB:


Sehr geehrter Herr Luzi,

[…]

in Vorbereitung des Landespokalspiels zwischen dem SV Babelsberg 03 und dem FSV Luckenwalde am 07.10.2016 fand bereits am 28.09.2016 um 13:00 Uhr die Sicherheitsberatung für das Spiel statt. Dabei wurde seitens Luckenwalde signalisiert, dass man mit ca. 500 Gästen rechnen würde, die u.a. mit 2 Bussen anreisen werden. Die Irritation der Anwesenden war nicht gering, da wir mit max. 200 Besuchern aus Luckenwalde gerechnet hätten. Da die Vertreter aus Luckenwalde (Geschäftsführer Thomas Mill und Sicherheitsbeauftragter Rüdiger Riethdorf) allerdings auch auf Nachfrage an der genannten Zahl festhielten, bereiteten wir das Spiel entsprechend vor.

Dies bedeutet im Speziellen, dass wir bei einer derartig großen Zahl an Gästefans die Straße am Gästeblock sperren müssen, da andererseits bei fließendem Verkehr eine sichere Einbringung der Besucher in den Block nicht gewährleistet werden kann. Analog wurde entsprechen dem Sicherheitskonzept des SV Babelsberg 03 auch eine entsprechende Verschiebung der Einlasskontrollen ca. 30 m vor dem eigentlichen Gästeeingang geplant.
Diese Herangehensweise wurde im Rahmen der Sicherheitsberatung als Konsequenz aus der genannten Zahl deutlich gemacht und von den Anwesenden (u.a. auch Martin Hagemeister für den FLB) als notwendig und sinnvoll akzeptiert.
Auch wenn wir mehrheitlich von der Zahl überrascht waren, so gebot uns die Verantwortung für einen sicheren Spielverlauf doch, unsere Planungen auf der Grundlage der genannten Zahl zu vollziehen. In diesem Zusammenhang orderte ich 50 gewerbliche Ordner für den Gästeblock, da die Infrastruktur durch die doppelte Kontrolle sowie der externen Gepäckaufbewahrung dies notwendig macht. Bei 500 Gästen wäre dies aber auch finanziell kein Problem gewesen.

Im Verlauf der folgenden Tage hatte ich noch mehrere Male Kontakt mit Thomas Mill bzgl. der Aufrechterhaltung der avisierten Zuschauerzahl. Am Dienstagvormittag vereinbarte ich dann mit Thomas Mill eine Reduzierung der zu erwartenden Zahl auf 250-300, nachdem ich deutlich klargemacht hatte, dass ich die Zahl von 500 für nicht realistisch halte.
Um den Verantwortlichen aus Luckenwalde aber die Chance zu bieten, „ihr Gesicht zu wahren“, vereinbarten wir, dass der Passus im Protokoll um den Zusatz „Vorbereitung auf max. 500“ ergänzt wird. Das Protokoll wurde dann entsprechend am 04.10.2016 an alle Beteiligten versendet.

Zum selben Zeitpunkt reduzierte ich die bestellte Zahl an gewerblichen Ordnern auf 40. Da die Vorkehrungen für die Sperrung inkl. Stellung von Sperrgeräten durch die Polizei bereits veranlasst waren und auch selbst eine Zahl von 300 Gästen (ganz abgesehen von der Versicherung, auf bis zu 500 Gäste vorbereitet zu sein) eine Sperrung der Allee nach Glienicke sinnvoll machte, konnten wir nicht deutlicher reduzieren. Von dem Umstand, dem externen Dienstleister 3 Tage vor dem Termin plötzlich mehr als 20% der georderten Kapazitäten abzusagen, mal abgesehen.
Am Spieltag selbst wurde alles wie geplant vorbereitet und umgesetzt. Im Gästeblock fanden sich laut Abrechnung der gescannten Karten allerdings nur 138 Gäste aus Luckenwalde ein.
Zwar muss attestiert werden, dass es im Bereich der Sitzplatztribüne vereinzelte Luckenwalde-Anhänger gab. Als Sicherheitsverantwortlicher hatte ich aber maximal eine Zahl von 30-40 Personen ausgemacht. Darunter waren aber auch die von uns bereitgestellten Frei- und Sonderkarten für die Gäste aus Luckenwalde.
In der Summe kommen wir auf jeden Fall nicht über die ursprünglich von mir im Rahmen der Sicherheitsberatung avisierten 200 Gäste im gesamten Stadion hinaus. Allerdings muss dazu überdies angemerkt werden, dass bei der Planung des Spiels natürlich der auswärtige Anhang abgefragt wird, der am Spieltag selbst auch im Gästeblock anzutreffen ist. Für Gäste, die sich im Heimbereich einfinden, brauche ich keine gesonderte Planung zu machen, was die Infrastruktur der Gästebetreuung anbelangt.

Nichts desto trotz habe ich Luckenwalde gegenüber keinerlei Vorwurf walten lassen. Natürlich kann ich nachvollziehen, dass es schwer ist, detaillierte Angaben der zu erwartenden Gäste zu machen. Gerade bei einer nicht so aktiv überschaubaren Fanszene wie in Luckenwalde.

Dies änderte sich aber gewaltig, als Luckenwalde plötzlich auf der Heranziehung der pauschalen Kostenberechnung von 15% der Einnahmen bestand. So sehr ich bereit war, den fehlerhaften Ansatz seitens Luckenwalde mitzutragen und nicht allein auf die Schultern der Gäste abzuladen, so wenig bin ich bereit, das Ganze auch noch damit zu honorieren, dass wir mehr Geld an Luckenwalde abführen sollen, als überhaupt eingenommen wurde, nur weil sich die Vertreter des Gastvereins der Konsequenzen ihrer zu optimistischen Planung nicht bewusst waren. Was am Ende übrig bleibt, soll fair geteilt werden. Aber es kann nicht sein, dass der SV Babelsberg 03 die Kosten für die Fehleinschätzung schlussendlich nicht nur alleine tragen soll, sondern sogar noch draufzahlen muss.
Nach unserer Ansicht kann die Kostenpauschale nur dienlich sein, um kleinere Vereine bei der exakten Abrechnung zu entlasten oder auch kalkulatorische Kosten wie ehrenamtliche Leistungen gerade bei kleinen Vereinen mit abzudecken. In dem konkreten Fall, wo sowohl die Abrechnung deutlich nachweisbar ist (sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite) und auch der Aufwand der Abrechnung kein Hindernis darstellt, ist eine Pauschalierung der ansetzbaren Kosten schon ohne die falsche Zuschauerplanung nicht notwendig. Mit dem Wissen um die Verantwortung von Luckenwalde umso mehr.
Wie streitbar die festgesetzte Kostenpauschale dem Grunde nach schon ist, erweist sich ja schon bei der in diesem Fall eingetretenen Spielentscheidung im Elfmeterschießen. Die Kosten für das eingesetzte Sicherheits-Personal sind deutlich höher als bei einem 90-Minuten-Spiel, die Einnahmeseite bleibt davon aber unberührt.

Zusammenfassen gehen wir davon aus, dass wir dem FSV Luckenwalde schon sehr entgegenkommen, wenn wir bereit sind, die nicht durch uns verschuldeten Mehrkosten durch die von uns angesetzte Abrechnungsform hälftig mitzutragen.
Diesbezügliche Klärungsversuche mit Luckenwalde sind bis dato erfolglos geblieben, wenngleich die Vereinsverantwortlichen aus Luckenwalde ihr Verschulden bei der Fehlplanung grundsätzlich einräumen.
Sehr geehrter Herr Luzi. Es tut mir überaus leid, dass sich jetzt das Sportgericht mit dieser Thematik befassen muss. Wir waren wirklich an einer einvernehmlichen Lösung interessiert.
Mit blauweißen Grüßen

Christian Lippold
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender und
Sicherheitsbeauftragter