Beschluss des NOFV-Sportgerichts
Das Sportgericht des NOFV hat in der mündlichen Verhandlung am 19.11.2015 das von Amts wegen eingeleitete Verfahren gegen Torsten Ziegner und Marc-Philip Zimmermann wegen des Vorwurfs rassistischer und diskriminierender Beleidigungen gegen einen Spieler des SV Babelsberg 03 sowie gegen Zuschauer des Regionalligaspiels am 01.11.2015 zwischen dem FSV Zwickau und dem SV Babelsberg 03 verhandelt.
Das Sportgericht entschied eine vorläufige Verfahrenseinstellung mit der Zustimmung des FSV Zwickau und Trainer Torsten Ziegner sowie Marc Philip Zimmermann, gemäß § 25 Nr. 4 der Rechts- und Verfahrensordnung des NOFV in Verb. mit § 153 a der Strafprozeßordnung, um dem FSV Zwickau aus präventiven Gesichtspunkten, den von beiden Vereinen vertretenen Grundwerten, wie Toleranz, Menschlichkeit, Antidiskriminierung und fairem Sportsgeist eine Chance zur Entwicklung zu geben. Dies auch im Hinblick auf die zukünftigen Begegnungen der beiden Vereine und seiner Anhänger in den Meisterschaftsspielen der NOFV-Regionalliga Nordost und die bereits im Vorfeld von beiden Vereinen geäußerte Bereitschaft, sich weiterhin sportlich fair zu begegnen.
Der FSV Zwickau, bzw. die beiden Beschuldigten wurden zu einer finanziellen Unterstützung des vom SV Babelsberg 03 initiierten Projekts „Welcome United 03“, das insbesondere für die vorgenannten Werte steht, verpflichtet. Die beiden Beschuldigten werden, im vorgenannten Sinn mit einem Betrag in Höhe von insgesamt € 1.500,00, davon € 1.000,00 durch Herrn Torsten Ziegner und € 500,00 durch Herrn Marc-Philip Zimmermann, das Babelsberger Projekt „Welcome United 03“ unterstützen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der FSV Zwickau, der auch für die festgelegten Zahlungspflichten von Herrn Ziegner und Herrn Zimmerman mithaftet.
Zur Entscheidung des Sportgerichts erklärt der SV Babelsberg 03 wie folgt:
Der SV Babelsberg 03 hat das Sportgericht durch Sachvortrag und Zeugenaussagen im Verfahren gegen Torsten Ziegner und Marc-Philip Zimmermann bei der Aufklärung der Vorkommnisse beim Meisterschaftsspiel zwischen Babelsberg und Zwickau unterstützt. Wenngleich sich das Sportgericht letztlich für eine Einstellung des Verfahrens unter Auflagen entschieden hat, ist es uns wichtig festzuhalten, dass rassistische Diskriminierung dem Geist des Fußballsports und den durch den SVB vertretenen Werten entgegensteht. Im Sinne der Entscheidung des Sportgerichtes wird sich der SV Babelsberg 03 auch zukünftig unabhängig vom jeweiligen sportlichen Kontrahenten für einen von Sportgeist, Fair-Play und Respekt getragenen Wettbewerb einsetzen.
Mit freundlichem Gruß
SV Babelsberg 03 e.V.