Aufgrund der Vorkommnisse während des Landespokal-Halbfinals des SVB gegen den FC Energie Cottbus am 15.04.15 wurde gegen den SV Babelsberg 03 durch das Sportgericht des FLB eine Geldstrafe i.H. von 1.200,00€ zzgl. Verfahrenskosten erhoben.
Das Sportgericht würdigte in der mündlichen Verhandlung vom 27.05.2015 die umfassende Vorbereitung und war für die Argumentation des Vereins weitgehend offen. Der Verein hat die Strafe akzeptiert. Der FC Energie Cottbus wurde in der selben Verhandlung zu einer Geldstrafe i.H. von 1.000,00€ verurteilt. Der Unterschiedsbetrag ergibt sich aus der zusätzlichen Verantwortung des SVB als Veranstalter.
Desweiteren verurteilt der Fußballkreis Havelland den SV Babelsberg 03 nach dem Zünden von Feuerwerkskörper während des Kreispokal-Finals der Frauen am 01.05.2015 zu einer Geldstrafe i.H. von 100,00€ zzgl. Verfahrenskosten.