Der Vorstand des SV Babelsberg 03 kündigte für das Frühjahr 2014 eine Mitgliederversammlung zur Abstimmung über die eingebrachten Änderungsvorschläge zur Neufassung der Satzung des Vereins an. Da der letzte Änderungsantrag am 07. Februar 2014 in der Geschäftsstelle einging und die Frist zwischen Abgabe eines Änderungsantrages und der Mitgliederversammlung mind. sechs Wochen betragen muss, hätte die anberaumte Mitgliederversammlung frühestens in der 13. Kalenderwoche stattfinden können. Um möglichst allen Mitgliedern eine Teilnahme an der Versammlung zu ermöglichen, werden Ferienzeiten und Feiertage ausgeschlossen, ferner möchte der Vorstand eine entsprechend lange Einladungsfrist in Anspruch nehmen. Somit wird ein Termin Ende April – Anfang Mai anvisiert. Den genauen Termin gibt der Vorstand satzungsgemäß mittels förmlicher Einladung rechtzeitig bekannt.