NOFV überarbeitet Vorschriften zur Textilwerbung


Im Sommer dieses Jahres scheiterte Tennis Borussia mit seinem Antrag, die Werbefläche auf dem Trikot an den Opferhilfeverein CURA zu vergeben. Dem Antrag des SV Babelsberg 03, das Logo des Vereins „Neues Potsdamer Toleranzedikt“ auf der Spielerhose unserer Regionalligamannschaft abdrucken zu dürfen, wurde ebenfalls nicht entsprochen. In beiden Fällen berief sich der NOFV auf den § 25 der Spielordnung (Allgemeinverbindliche Vorschriften über die Beschaffenheit und Ausgestaltung der Spielkleidung), welcher Werbung für politische Gruppen und Vereinigungen untersagt. In der Folge gab es konstruktive Gespräche zwischen den beiden betroffenen Vereinen und dem NOFV, wobei klar wurde, dass der §25 nicht mehr zeitgemäß ist und daher angepasst werden müsse.

Gestern nun gab der NOFV bekannt, den besagten Paragraphen überarbeitet zu haben. (siehe Presseerklärung des NOFV vom 09.12.2021)

Thoralf Höntze, Vorstandsmitglied des SV Babelsberg 03, zur Neufassung des §25 der NOFV Spielordnung:

„Mit der Reform des §25 der Spielordnung hat sich der NOFV den aktuellen gesellschaftspolitischen Herausforderungen gestellt und eine intelligente sowie folgerichtige Anpassung vorgenommen. Wir freuen uns, dass wir Teil dieses Prozesses sein durften und danken den Verantwortlichen von Tennis Borussia, die diesen Prozess angestoßen haben. Ich möchte aber auch den Verantwortlichen unseres Verbandes danken, denn aus meiner Sicht ist die Neufassung auch ein klares Statement für Toleranz und eine starke, wehrhafte und demokratische Zivilgesellschaft.“