Am 03. September 2020 stellte das Land Brandenburg eine Veränderung der geltenden Verordnung für das Verbot von Großveranstaltungen vor. Diese spricht nun von 1.000 zeitgleich anwesenden Gästen zu Einzelveranstaltungen, anstelle der bisherigen Anwesenden.
Die neue Großveranstaltungsverbotsverordnung gilt bis einschließlich 01. Januar 2021.
Der SV Babelsberg 03 prüft in den kommenden Tagen die Wiederaufnahme des Verkaufs von Dauerkarten für seine Heimspiele im Karl-Liebknecht-Stadion. Über das Ergebnis informieren wir in den nächsten Tagen, voraussichtlich zu Beginn der kommenden Woche, in jedem Fall aber mit ausreichen Vorlauf zum bevorstehenden Heimspiel gegen den FC Energie Cottbus (20.09.).